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Bundesverfassungsgericht zu Beratungshilfe Teil 1

        
  im internen Bereich Warum befindet sich dieser Beitrag im internen Bereich? Dass freie-radios.net einen internen Bereich einführen musste ist der Copyright-Rechtslage in diesem Land geschuldet: Auch Radiobeiträge im nichtkommerziellen Bereich werden von der Unterhaltungsindustrie nicht als Kultur-, sondern als Wirtschaftsgut betrachtet. AutorInnen dürfen ihre Sendungen/Beiträge deshalb nur dann freischalten, wenn sie keine "Gema-Musik" beinhalten.
Vielleicht wendest du dich direkt an die AutorInnen und fragst dort nach; sie hätten zukünftig die Möglichkeit, beispielsweise Musik zu verwenden, die unter einer geeigneten Creative-Commons-Lizenz (http://de.creativecommons.org/) steht und dann die Beiträge/Sendungen frei zugänglich zu machen.

MitarbeiterInnen Freier Radios können über den internen Bereich unverändert Beiträge über den Sendungsaustausch herunterladen.
Brief description 11.Mai 2009: Das Bundesverfassungsgericht hat einen Beschluss mit weitgehender Konsequenz erlassen: Beratungshilfe muss für Erwerbslose und andere "nicht begüterte" Rechtssuchende gewährt werden
Type Kommentar
Language deutsch
Subject area Politics/Information
Series arbeitsweltradio
Production Date 20.08.2009
Author/s Werner /Arbeitsweltradio
Radio Radio Dreyeckland, Freiburg 102,3 MHz
Adlerstr. 12
79098 Freiburg
fon: 0761/30407, fax: 0761/31868
info(at)rdl.de
Length 6:25 minutes
Name/Size 20090828-bundesverfas-29615.mp3 / 6028 kB
File type MPEG-1 Layer 3, 128 kbit/s, Mono, (44100 kHz)
Date 28.08.2009/19:30
Lizenz
Creative-Commons
Nichtkommerziell, Bearbeitung erlaubt, Weitergabe unter gleicher Lizenz erwünscht.
Creative-Commons Lizenzvertrag
Script Mit Beschluss vom 11. Mai 2009 hat das Bundesverfassungsgericht - AZ: 1 BvR 1517/08 - weitgehend positiv Über die Gewährung von Beratungshilfe für bedürftige Menschen im ALG II Bezug u.a. geurteilt: Diese müssen das REcht haben, sich aktiv an einem Rechtsbegehren zu beteiligen, einen Anwalt heranzuziehen und dürfen nicht auf den Beistand der Behörde verwiesen werden, gegen deren Bescheid sie sich wehren wollen

 
                
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